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Bußgeld für Nutzung einer Smart-Watch während der Fahrt?

Kaum ist die Smart-Watch auf dem Markt, beschäftigt sie auch schon die Verkehrsrechtler.

Es gibt bereits erste Stimmen, welche die Ansicht vertreten, dass z.B das Telefonieren
mithilfe einer Smart-Watch während der Fahrt ein Bußgeld nach sich zieht.

Hier ist schon fraglich, ob eine Smart-Watch überhaupt unter den § 23 StVO fällt.

Selbst wenn man dies annehmen würde, muss aber immer noch berücksichtigt werden,
dass ein Mobiltelefon eben andere Charakteristiken aufweist als eine Smart-Watch.

Diese muss nicht in der Hand gehalten werden, sondern ist am Arm befestigt. Sie wird
daher nicht „aufgenommen“ oder „gehalten“ wie es der Wortlaut von § 23 StVO vorsieht.

Ich halte es trotzdem nur für eine Frage der Zeit, bis es erste Versuche geben wird,
Bußgelder für die Nutzung einer Smart-Watch zu verhängen.

Gerne Verteidige ich Sie in einem solchen Fall.