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Neue EU Regelung zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsdelikten droht.

Nachdem der EuGH im Jahr 2014 die alte Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen bei bestimmten Delikten im Straßenverkehr für nichtig erklärt hatte, ist in kürze mit einer erneuten inhaltsgleichen Richtlinie zu rechnen.

Das Plenum des EU-Parlaments hat seine Zustimmung bereits erteilt.

Die übergangsweise – trotz Nichtigkeit – wirksame alte Richtlinie wird daher bald abgelößt werden.

Von einem dauerhaften Informationsaustausch zwischen den Staaten zu schwerwiegenden Verkehrsdelikten (z.B. bei Fahren ohne Sicherheitsgurt, Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen etc.) ist daher auch zukünftig auszugehen.