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Elternunterhalt – Gleichstellung unverheirateter Paare.

Immer wieder muss man sich heute mit der Frage auseinandersetzen, ob man für die eigenen Eltern zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist.

Dies spätestens dann, wenn die Altersvorsorge und das Vermögen der eigenen Eltern nicht ausreicht, um die Kosten eines Pflegeheims zu tragen.

In diesem Fall springt der Staat mit Leistungen ein, welche er dann von den Kindern zurückfordert.

Die daraus entstehenden zusätzlichen Belastungen können enorm sein und den Familienhaushalt vor sehr große Herausforderungen stellen.

Deshalb ist es um so wichtiger, bei der Berechnung keinen günstigen Aspekt außer Acht zu lassen.

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich nun in seiner Entscheidung vom 09.03.2016, Az.: XII ZB 693/14 mit der Frage, ob einem unverheirateten Mann die gleichen Abzugspositionen zu seinen Gunsten zustehen, wie wenn er eine Ehe mit seiner Partnerin geschlossen hätte.

Im Ergebnis stellt das Gericht klar, dass hier keine unterschiedlichen Maßstäbe angelegt werden dürfen.  Auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind Kosten der Familie wie bei einer Ehe zu berücksichtigen.

Das Thema Elternunterhalt wird die Gerichte in Zukunft sicherlich noch länger beschäftigen.

Dies auch, da die zuständigen Ämter häufig günstige Entscheidungen der Gerichte nicht von sich aus berücksichtigen und überhöhte Forderungen erst durch Verfahren eingedämmt werden können.

Wenn Sie hier eine Beratung oder Vertretung wünschen, stehe ich gerne zur Verfügung.