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Erwachsenenadoption im Verhältnis Onkel und Nichte möglich

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Beschluss vom 12.06.2015, Az: 10 UF 272/15 entschieden, dass eine Adoption einer erwachsenen Nichte durch deren Onkel grudsätzlich möglich ist.

Das erstinstanzliche Gericht hatte dies zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass noch eine gute Beziehung zu den leiblichen Eltern bestehe.

Die Entscheidung des OLG stellt nun klar, dass eine sittliche Rechtfertigung nach §§ 1767, 1770 BGB auch anzunehmen ist, wenn ein solziales Familienband hergestellt wurde, welches durch die auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt ist. Es muss von der Qualität her dem zwischen leiblichen Eltern und deren Kindern überlicherweise bestehenden vergleichbar sein.

Eine gute Beziehung zu den leiblichen Eltern schadet nicht.

Nebenzwecke wie z.B. steuerliche oder finanzielle Aspekte schaden ebenfalls nicht, soweit der familienbezogene Aspekt überwiegt.

Die Entscheidung macht auch deutlich, dass hier der Vortrag im Rahmen des Antrags auf Adoption äußerst relevant ist. Eine Beratung und Begleitung des Adoptionsverfahrens durch einen Fachanwalt erhöht die Chancen einer Erfolgreichen Adoption beträchtlich.
Gerne stehe ich hier zur Verfügung.