Ihr Ansprechpartner im Bau- und Architektenrecht ist Rechtsanwalt Ulrich Schweier
Wir beraten und vertreten sowohl Bauherren als auch Unternehmer vor, während und nach Beendigung der eigentlichen Bauphase. Bei der optimalen Vertragsgestaltung stehe wir mit Rat und Tat zur Seite und setzen für Sie Ihre sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte (z. B. Gewährleistungsrechte, Schadensersatzansprüche, Werklohnvergütung, Vertragsstrafe) sowohl nach BGB als auch nach VOB/B durch.
Im Rahmen des Architektenrechts setzen wir nicht nur Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren durch, sondern überprüfen diese auch und vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen diesen Berufsträgern gegenüber. Wir erstellen für Sie Architektenverträgen, prüfen Honorarrechnungen und vertreten Sie selbstverständlich auch in Klageverfahren zur Durchsetzung oder Abwehr der vorgenannten Ansprüche.