Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Ulrich Schweier
Nach einem Autounfall ist zunächst die Frage der Verursachung und Haftung zu klären. Unfallverursachung und Unfallverschulden müssen festgestellt werden. Als Ergebnis kann eine Alleinhaftung eines Unfallbeteiligten oder eine (auch anteilige) Haftung mehrerer herauskommen. Dies führt zu einer quotenmäßigen Aufteilung der Schaden (z.B. 50:50).
Wird schon um die Haftungsfrage gestritten, solten in jedem Fall eine anwaltlichen Beratung und Vertretung erfolgen.
Aber auch bei klarer Haftungslage haben Sie das Recht, einen Anwalt mit der Unfallabwicklung zu beauftragen. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer haben die Kosten für Ihren Anwalt im Verhältnis des Verschuldens zu tragen.
Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch. Dabei wird von uns die geamte außergerichtliche Abwicklung und Korrespondenz sowie soweit erforderlich die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche üübernommen.
Dies insbesondere
- bei Reparaturschäden (unabhängig ob Sie fiktiv abrechnen oder reparieren lassen)
- bei Totalschaden (und Grenzfällen)
- bei Unfällen im Ausland
- bei Unfällen mit im Ausland versicherten Fahrzeugen
- bei Unfällen mit Fahrrädern, Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern
- bei Personenschaden
- bei Enschädigung für Fahrzeugausfall (Mietwagen oder Nutzungsausfall)
- etc.
Wenn Sie mit dem Haftpflichtversicherer Ihres Unfallgegners verbunden werden, sei es über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Autoversicherer, oder sie die Versicherung direkt kontaktiert, lassen Sie sichin keinem Fall beeinflussen oder zu etwas überreden. Es sollten keine Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder etwas anderes getroffen werden. Die Versicherung des Unfallgegners verspricht zwar viel, hat aber nur die eigenen Interessen im Blick und das bedeutet, dass Ihnen so wenig wie möglich gezahlt wird.
Wenn Sie von der Versicherung angerufen werden oder Kontakt mit Ihnen aufgenommen wird, lassen Sie sich auf keinen Fall auf einen faulen Kompromiss ein, auch wenn dieser auf den ersten Blick gut klingt. Die Versicherung schenkt Ihnen nichts! Verweise Sie die Versicherung an Ihren Anwalt. Lassen Sie sich nicht davon abhalten, sich zunächst über Ihre Ansprüche zu informiern, Ihr gutes Recht zu kennen und dann zu entscheiden.