Reiserecht

Ihr Ansprechpartner im Reiserecht ist Rechtsanwalt Ulrich Schweier

Nicht selten scheitern in der Sache begründete Ansprüche des Reisenden an vermeidbaren Fehlern bei der Reklamation. So werden Fristen nicht eingehalten, Beweise nicht gesichert, die Mängel nicht der zuständigen Stelle angezeigt oder es fehlt bereits an der erforderlichen Aktivlegitimation des Anspruchsführers. Ist die Reklamation ordnungsgemäß vorgetragen, so geben sich Reisende nicht selten auch mit zu geringen Entschädigungszahlungen ab.

Mit der Beauftragung der Kanzlei ist gesichert, dass Ihre Interessen in Erfolg versprechender Weise vertreten werden

Dies umfasst insbesondere

  • Stornierung oder Kündigung durch Veranstalter oder Reisenden
  • Reisemängel aller Art
  • Reisepreisminderung (Probleme bei Transfer, Unterbringung, etc.)
  • Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit
  • Reiseähnliche Verträge (Gastschulaufenthalt, Ferienhausvertrag, etc.)
  • Fluggastrechte (Flugausfall, Flugverspätung, Reisegepäck etc).
  • Abschluss von Verträgen (Pauschalreisen, Individualreise, etc.)
  • Rücktritt von der Reise und Reiserücktrittsversicherung