Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft

Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft regeln die Fürsorge- und Beistandstätigkeiten bzw. die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von minderjährigen und volljährigen Personen, die für bestimmte Angelegenheiten eine Hilfsperson benötigen.

Die Vormundschaft betrifft die Personen- und Vermögensvorsorge von Minderjährigen. Die rechtliche Betreuung nach §§ 1896-1908 k BGB bezieht sich auf die Fürsorge von volljährigen Personen. Bei der Pflegschaft gem. §§ 1909-1921 BGB wird ein Fürsorgebedürfnis von einen bestimmten personen- oder sachbezogenen Bereich geregelt. Dies kann sowohl bei minderjährigen als auch bei volljährigen Personen angeordnet werden.

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