Ordnungswidrigkeiten / Verkehrsstrafrecht

Ihre Ansprechpartner im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Ulrich Schweier

Ordnungswidrigkeiten

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben können Sie hier auf kompetente Hilfe zählen. Wir beantragen Akteneinsicht und legen – falls erforderlich – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Begleitend wird, wenn gewünscht, Ihr Punktestand in Flensburg abgefragt. Nach Durchsicht der Akte erfolgt eine Prüfung der Sach- und Rechtslage. Gemeinsam klären wir mit Ihnen die Möglichkeiten der erfolgversprechensden Verteidigung. Wir vertreten und verteidigen Sie gegenüber den Bußgeldbehörden und vor Gerichten.

Verkehrsstrafrecht

Wenn Sie in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens beschuldigt werden ist es wichtig, möglichst früh einen Anwalt zu beauftragen. Dies erhöht die Chancen, das Verfahren positiv zu beeinflussen und ein gutes Ergebnis zu erreichen. Ist der Anwalt frühzeitig involviert, besteht nicht selten die Möglichkeit, dass Verfahren bereits im Vorfeld zur Einstellung zu bringen. Spätestens nachdem Sie eine Anhörungsbogens oder eine Vorladung durch die Polizei erhalten haben, sollten Sie mit uns Kontak aufnehmen.

Heutzutage nimmt man nahezu permanent am Straßenverkehr teil. Dementsprechend schnell kann man sich dem Vorwurf einer Straftat aus diesem Bereich gegenübersehen (z.B. Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, Nötigung, Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, …) . Über den eigentlichen Verstoß hinaus drohen registerrechtliche Konsequenzen in Form von Eintragungen im Bundeszentralregister und im Verkehrszentralregister ( bzw. ab 01.05.2014 Fahreignungsregister). Insbesondere bei alkoholbedingten Straftaten oder beim unerlauten Erntfernen vom Unfallort droht zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Zusätzlich zum Entzug der Fahrerlaubnis kann es bei der Wiedererteilung zu verwaltungsrechtlichen Konsequenzen kommen, so z.B. bei der Übertretungen mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr zur “Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung” besser bekannt als medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Wenn Ihnen eine solche oder vergleichbare Anordnungen droht oder zugegangen ist, kann die anwaltliche Beratung entscheidend sein. Wir beraten Sie über die Möglichkeit zur Verkürzung von Sperrfristen zur Wiedererteilung oder dem richtigen Verhalten im Vorfeld einer MPU (z.B. eine Vorbereitung) oder weiteren Maßnahmen.