Eingetragene Lebenspartnerschaft

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Ulrich Schweier

 

Nach langer Zeit wurde in Deutschland für Homosexuelle (deren Bevölkerungsanteil auf mindestens fünf Prozent geschätzt wird) mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft ein eigenes Rechtsinstitut geschaffen, womit  der bürgerlichen Ehe vergleichbare Regelungen und Folgen erzielt werden. Häufig werden nur andere Begriffe verwendet, so wird eine Lebenspartnerschaft z. B. nicht geschieden, sondern aufgehoben.

Durch die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entstehen, wie bei einer Ehe, grundsätzlich gegenseitige Unterhaltspflichten. Wenn keine andere Regelung getroffen wird, sind für den Fall des Scheiterns Rentenansprüche auszugleichen und es können u.U. auch Zugewinnausgelichsansprüche entstehen. Es ist zu empfehlen, einen Lebenspartnerschaftsvertrag abzuschließen, um diese Fragen vorab zu regeln.

Wie auch bei der Ehescheidung ist für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft eine Trennungszeit von einem Jahr notwendig. Zumindest der Lebenspartner, der den Aufhebungsantrag stellt, benötigt einen Anwalt, dem anderen steht die anwaltliche Vertretung frei.