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Das internationale Privatrecht regelt Konflikte und Kollisionen zwischen Rechtsordnungen und Gesetzen verschiedener Länder. Es wird ermittelt, welches Recht auf einen Lebenssachverhalt Anwendung findet, der einen Auslandsbezug, also Bezüge zu verschiedenen Ländern aufweist.
Das Internationale Familienrecht als Teilbereich des Internationalen Privatrechts klärt, welches Recht anzuwenden und welches Gericht in Fällen mit Auslandsbezug zuständig ist. Zum Beispiel kann für ein deutsch-türkisches Ehepaar türkisches Recht für z.B. die Vermögensauseinandersetzung, aber deutsches Recht für die Scheidung gelten. Deshalb ist bei der Beratung von Anfang an auf mögliche Auslandsbezüge zu achten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden oder rechtzeitig tätig werden zu können.
Beispielsweise ist nach italienischem Recht eine Trennung formell festzustellen, da ansonsten – anders als im deutschen Recht – die Trennungszeit nicht zu laufen beginnt.
Auch kann durch das vorziehen eines Antrags oder das Herauszögern auf die Zuständigkeit des Gerichts oder das anwendbare Recht Einfluss genommen werden. Dies kann im Bereich des Versorgungsausgleichs, des Unterhalts oder beim Zugewinnausgleich erhebliche Unterschiede nach sich ziehen.