Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ihr Ansprechpartner im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Rechtsanwalt Ulrich Schweier
 
Privates und gewerbliches Mietrecht

Das Gesetz differenziert zwischen Wohn- und Gewerberäumen. Für beide Parteien eines Mietverhältnisses besteht Beratungs- und Vertretungsbedarf. Ich berate und vertrete Sie gerne von der speziellen Vertragsgestaltung bis zu Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen. Dies gilt auch insbesondere für die Nebenkostenabrechnung.

Wohnungseigentumsrecht:

Für Wohnungseigentumsgemeinschaften und einzelne Wohnungseigentümer biete ich Beratung und Vertretung in sämtlichen Gebieten des Wohnungseigentumsrechts an. Hierzu gehören insbesondere:

  • Erstellung und Beratung bezüglich der Teilungserklärung
  • Beschlussanfechtungsverfahren
  • Beratung bei Baumaßnahmen
  • Vertretung bei Konflikten in der Wohnungseigentumsgemeinschaft
  • Durchsetzung von Wohngeldansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft