Ihr Ansprechpartner im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Rechtsanwalt Ulrich Schweier
Privates und gewerbliches Mietrecht
Das Gesetz differenziert zwischen Wohn- und Gewerberäumen. Für beide Parteien eines Mietverhältnisses besteht Beratungs- und Vertretungsbedarf. Ich berate und vertrete Sie gerne von der speziellen Vertragsgestaltung bis zu Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen. Dies gilt auch insbesondere für die Nebenkostenabrechnung.
Wohnungseigentumsrecht:
Für Wohnungseigentumsgemeinschaften und einzelne Wohnungseigentümer biete ich Beratung und Vertretung in sämtlichen Gebieten des Wohnungseigentumsrechts an. Hierzu gehören insbesondere:
- Erstellung und Beratung bezüglich der Teilungserklärung
- Beschlussanfechtungsverfahren
- Beratung bei Baumaßnahmen
- Vertretung bei Konflikten in der Wohnungseigentumsgemeinschaft
- Durchsetzung von Wohngeldansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft