Führerschein / MPU / Verkehrsverwaltungsrecht

Ihre Ansprechpartner im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Ulrich Schweier

Führerschein / Verkehrsverwaltungsrecht

Das Fahrerlaubnisrecht ist äußerst kompliziert geregelt. In kaum einem anderen verkehrsrechtlichen Rechtsgebiet ist der Einfluss der europäischen Rechtsetzung und Rechtsprechung, z.B. durch die vielen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes so stark spürbar.

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, benötigt eine Fahrerlaubnis. Diese ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen des Kraftfahrzeugs bei sich zu führen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Fahrerlaubnis ist also die behördliche Erlaubnis, die Kraftfahrzeuge bestimmter Klassen auf öffentlichen Straßen zu führen.

Sie kann entzogen werden, falls sich der Inhaber als ungeeignet und/oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahzeugen erweist. In Deutschland ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis  wie folgt möglich:

Zur Entziehung kann es im Rahmen eines Strafverfahrens kommen, wenn die Fahrerlaubnis im Urteil entzogen, der Führerschein eingezogen und die Fahrerlaubnisbehörde angewiesen wird, vor Ablauf einer bestimmten Zeit keine neue Fahrerlaubnis auszustellen  (sog. Sperrfrist).

In einem Verwaltungsverfahren kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, so z.B, wenn jemand Fahreignungsregister 8 Punkte (zuvor Verkehrszentralregister 18 Punkte) erreicht hat. Auch eine Fahrerlaubnis auf Probe kann entzogen werden.

Wurde eine Sperrfrist verhängt, kann nach deren Ablauf die Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden. In der Regel wird eine Sperrfrist von 6 Monaten ausgesprochen.

MPU

Studien haben gezeigt, dass bei vielen Verkehrsdelikten eine hohe Wiederholungsgefahr besteht. In vielen Fällen wird durch  die Führerscheinbehörde deshalb geprüft, ob diese hohe Wiederholungsgefahr bei dem Kandidaten immer noch besteht, oder ob wieder eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt. Zur Beantwortung dieser Frage kann in bestimmten Fällen (hohe Promillezahl, Drogen, sehr hoher Punktestand in Flensburg) eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Wenn bei Ihnen eine MPU angefordert wurde, sollten Sie baldmöglichst tätig werden, da bei frühzeitige Information und entsprechender Vorbereitung die Chancen stark erhöht werden, Ihre Fahreignung mit einer positiven MPU nachzuweisen.

Wir beraten Sie rechtlich und erklären, was auf Sie zukommt. Zudem helfen wir bei der Abwicklung von Formalitäten (z.B. Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins, Anmeldung zur MPU) und unterstützen Sie bei der Suche nach der Optimalen Vorbereitung auf die MPU.