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Neuerungen im Verkehrsrecht zu Beginn des Jahres 2015

Hier eine kurze Aufstellung der Neuerungen, die zu Beginn des Jahres 2015 in Kraft treten:

– Fahrzeuge die ab dem 01.01.2015 zugelassen worden sind, können zukünftig online unter www.fahrzeugzulassung-deutschland.de abgemeldet werden.
Ein Gang zur Behörde erübrigt sich für solche Fahrzeuge zukünftig. Die klassische Anmeldung vor Ort ist aber weiterhin möglich.
Erforderlich ist hierfür der elektronische Personalausweis. Die Gebühren werden ebenfalls online bezahlt.

– Wer mit dem Gedanken spielt, ein sogenanntes E-Auto zu erwerben, sollte bedenken, dass bei einem Kauf bis zum 31.12.2015 die Befreiung von der Kfz-Steuer noch für 10 Jahre gilt, bei einem späteren Kauf profitiert man nur noch 5 Jahre.

– Es wird (mal wieder) eine neue Abgasnorm eingeführt, die Euro 6.
Die gute Nachricht, für den Autobesitzer ändert sich aber dadurch nichts wesentliches, da auch die Fahrzeug mit Euro 4 und Euro 5 weiterhin die grüne Umweltplakette erhalten und somit nicht Gefahr laufen, aus deutschen Innenstädten ausgesperrt zu werden.

– Ab dem 01.01.2015 entfällt die Pflicht zum Wechsels des Nummernschildes im Falle eines Wohnortwechsels. Zukünftig kann das alte Kennzeichen mitgenommen werden.
Eine Ummeldung ist aber weiterhin erforderlich.