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Amtsgericht Emmendingen gibt Einsprüchen bei Messung mit Poliscan Speed statt

Das Amtsgericht Emmendingen hat mehreren Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide bei Geschwindigkeitsüberschreitungen stattgegeben, wenn die Messung mit dem System „Poliscan Speed“ durchgeführt wurde.

Das Gericht hat hier Bedenken, da von der Bußgeldbehörde nicht alle Daten und Informationen zu der Messung und der Funktionsweise des Messgerätes offen gelegt werden. Einem Betroffenen müssen aber alle Informationen zum Vorgang bekannt sein bzw. seinem Anwalt zugänglich gemacht werden, damit eine ordnungsgemäße Verteidigung möglich ist.

Derzeit ist zwar noch offen, ob die Entscheidungen des Amtsgerichts auch bei einer Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe bestand haben werden. Legt man aber gegen einen solchen Bußgeldbescheid nicht fristgerecht Einspruch ein, wird dieser rechtskräftig. Zu einem späteren Zeitpunkt ist dann eine wirksame Verteidigung nur noch unter ganz besonderen Umständen in Ausnahmefällen möglich.

Aufgrund der komplizierten Rechtslage kann nicht bei jedem Bußgeldbescheid pauschal zum Einspruch geraten werden. Der einzelne Fall muss anwaltlich geprüft werden, damit die bestmögliche Verteidigung erfolgen kann.

Gerne stehe wir hier zur Verfügung.